Nachdem ich mich in meinem Sommerurlaub über die – in meinen Augen – nicht vorhandene „D-Netzqualität“ bei 1&1 so geärgert habe, habe ich es doch tatsächlich hinbekommen, meinen Handy-Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aufzulösen.
Das lief wie folgt ab: